Service
Ihre Sicherheit geht vor!
Zögern Sie nicht uns anzurufen, auch wenn Sie sich nicht sicher sind ob der Schaden repariert werden kann oder darf.
Wir kommen zu Ihnen - auch auf Ihre Arbeitsstelle.
Selbst wenn der Schaden nicht zu reparieren ist, werden keine Anfahrtskosten erhoben.
Wir kommen gern, wann und wohin Sie es wünschen.
- Vor Ort besprechen wir mit Ihnen den Verlauf der Reparatur und informieren Sie über das zu erwartende Ergebnis.
- Bei jeder Reparatur reinigen wir Ihre Frontscheibe komplett, um auszuschließen, dass noch weitere Schäden vorhanden sind. Zudem werden die kleinen tellerförmigen Steinschläge (Pits) gleich mit aufgefüllt, so dass Ihre Scheibe wieder glatt ist und der Scheibenwischer wieder richtig arbeiten kann.
- Nach erfolgreicher Reparatur bestätigen Sie auf der Abtretungserklärung, dass Sie die Ansprüche gegen Ihre Versicherung an uns abtreten und dass die Reparatur zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt wurde.
- Wir erledigen alle Formalitäten wie Zahlungsabwicklung und Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung.
Die Reparatur eines Steinschlags ist in der Regel für Sie kostenlos und wird von der Kaskoversicherung getragen.
Bei eventuellen Ausnahmen informieren wir Sie vor der Reparatur.
Auf den Schadensfreiheitsrabatt einer Kaskoversicherung hat die Regulierung eines Steinschlagschadens keine Auswirkungen.
Für den Fall, dass wir nicht reparieren können oder dürfen (Sichtfeld/Riss o.ä) arbeiten wir mit einer Partnerwerkstatt zusammen.
Diese bietet Ihnen im Fall eines Scheibentausches ein kostenloses Ersatzfahrzeug an.